Kurzzeitpflege im Seniorencentrum St. Antonius
Es gibt Situationen, in denen Pflegebedürftige für eine kurze Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen sind. Oft ist dies im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erforderlich, oder wenn eine Pflegeperson ausfällt.
Kurzzeitpflege empfiehlt sich beispielsweise in diesen Situationen:
- Angehörige benötigen Entlastung oder Urlaub von der Pflege,
- Krankenhausnachsorge um wieder „Fit für zu Haus“ zu werden,
- Kennenlernen unserer Einrichtung und unseres Angebots.
Wir bieten im Seniorencentrum St. Antonius zwölf eingestreute Kurzzeitpflegeplätze an, die auf drei Wohnbereiche verteilt sind. Das bedeutet, dass Sie nicht in einem separaten Wohnbereich wohnen, sondern in unser bestehendes Pflege- und Betreuungsangebot eingebunden sind. Somit können Sie alle Angebote des Hauses während Ihres Aufenthaltes miterleben.
Finanzierung und Pflegesätze
Beziehen Sie bereits seit einem halben Jahr Pflegeleistungen, können Sie unter bestimmten Kriterien noch Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Als Eigenanteil stellen wir Ihnen jeweils die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (sog. Hotelkosten) in Rechnung. Diese werden ggf. von der Pflegekasse erstattet.
Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld bis zu vier Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt.
Pflegegrad | Beitrag Pflegekasse |
Grad 1 | Sie sind Selbstzahler und bekommen eine Rechnung über den aktuellen Tagessatz des Grad 1. Es bestehen keine Ansprüche auf Erstattung durch die Pflegekasse. |
Grad 2 | Betrag der Pflegekasse reicht für 21 Tage |
Grad 3 | Betrag der Pflegekasse reicht für 17 Tage |
Grad 4 | Betrag der Pflegekasse reicht für 15 Tage |
Grad 5 | Betrag der Pflegekasse reicht für 14 Tage |
Bei Fragen zu Finanzierung, Dauer und weiteren Bedingungen der Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege, beraten wir Sie gerne.
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Monika Düring
Pflegedienstleitung- 02921 590 30 -54
- 02921 590 30 -58